Fachgerechte Liquiditätsplanung und Liquiditätscontrolling
In erster Linie sind es die Umsätze sowie die Material- bzw. Warenkosten oder genauer gesagt, es sind die sich hieraus ergebenden Einnahmen und Ausgaben, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt im Cashflow bemerkbar machen und sich im Liquiditätsplan wiederfinden.
Die Liquidität des Unternehmens wird jedoch maßgeblich durch finanzielle Transaktionen sowie steuerliche Effekte beeinflusst, die im Finanzplan und Steuerplan abgebildet sind.
Im Liquiditätsplan spiegeln sich die Ergebnisse des Umsatzplans, Material-/Warenkostenplans, Gemeinkostenplans, Personalkostenplans, Finanzplans und des Steuerplans wider.
Übernommen werden allerdings nicht die geplanten Umsätze, Erträge oder Kosten, sondern die Einnahmen bzw. die Ausgaben des Unternehmens, die zeitlich versetzt die Liquidität beeinflussen.
Die Liquidität wird speziell durch Aktionen beeinflusst, die im Finanzplan ihren Niederschlag finden. Im Finanzplan werden die Fremd- und Eigenfinanzierungen des Unternehmens dargestellt.
In dieser Teilplanung sind die Kapitaldienste transparent und für Jedermann nachvollziehbar abgebildet. Die Tilgungsraten und Zinsen für Fremdkredite sind nur ein Teil der Ausgaben, die in den Liquiditätsplan überführt werden.
Durch fortlaufend finanzielle Transaktionen sowie schwankende Einnahmen und Ausgaben wird das Kontokorrentkonto des Unternehmens temporär belastet bzw. entlastet. Im Liquiditätsplan müssen deshalb neben der üblichen Kapitalverzinsung auch die Einnahmen (Zinserträge) und Ausgaben (Zinsaufwendungen für Überziehung der Konten) eingeplant werden.
Im Rahmen einer ganzheitlichen Unternehmensplanung werden grundsätzlich positive Ergebnisse geplant. Und der unter dem Strich verbleibende Ertrag des Unternehmens ist zu versteuern.
In der Liquiditätsplanung wirken sich die Gewerbe- und Ertragsteuern (Einkommens- bw. Körperschaftsteuern) nicht zum Zeitpunkt ihrer Entstehung aus, denn das Finanzamt fordert in der Regel Vorauszahlungen, die vierteljährlich zu leisten sind. Erst am Ende jeder Periode wird abgerechnet und oft kommt es dann zu bösen Überraschungen, die bei fehlender Steuerplanung schnell zu Liquiditätsproblemen führt.
Auch bei einer fehlenden Umsatzsteuerplanung kann der Unternehmer schnell in Liquiditätsnot geraten. KMU's nehmen grundsätzlich die vom Finanzamt angebotene Dauerfristverlängerung in Anspruch. Die Abrechnung über die vereinnahmten Umsatzsteuern abzüglich der bezahlten Vorsteuern, erfolgt in solchen Fällen Monate nach den geplanten Umsätzen und Kosten.
Eine fachgerechte Liquiditätsplanung kommt nicht ohne die abgebildeten Teilplanungen aus. Bei einer Aufzählung der Kostenpositionen (Gemeinkosten) innerhalb einer Liquiditätsplanung geht der planende Unternehmer am Thema vorbei.
Bei einer genauen Prüfung der einzelnen Gemeinkosten wird schnell deutlich, dass in der Regel die Ausgaben für die geplanten Kostenarten zeitgleich entstehen. Nach einer kleinen Korrektur können die Gemeinkosten in einer Position abgebildet werden, so dass viel Platz für eine transparente Darstellung der wesentlichen liquiditätsrelevanten Posten verbleibt.
Der Liquiditätsplan ist ein wesentlicher Baustein einer umfassenden Unternehmensplanung und sollte nicht, wie bereits beschrieben, schwerpunktmäßig aus einer Aufzählung von Gemeinkosten bestehen, die letztlich eine geringe Bedeutung für die Planung der Liquidität haben.
Selbstverständlich müssen die Gemeinkosten in Summe zum Zeitpunkt der Ausgabe im Liquiditätsplan enthalten sein. Damit ausreichend Platz für alle liquiditätswirksamen Positionen im Liquiditätsplan verbleibt, sollte nicht jede einzelne Kostenposition aus dem Rentabilitätsplan oder Gemeinkostenplan abgebildet werden.
Die schematische Darstellung verdeutlicht das Zusammenspiel der einzelnen Teilplanungen, die maßgeblich den Inhalt des Liquiditätsplans bestimmen.
Mit Ausnahme von Einnahmen des Einzelhandels, der Internetshops oder des Gaststättengewerbes, werden Rechnungen für erbrachte Leistungen oder für den Verkauf von Produkten bzw. Waren in der Regel nicht unmittelbar bei der Erstellung fällig. Das Zahlungsverhalten der Kunden, Mandanten, Patienten, Klienten usw. spielt bei der Berechnung der liquiditätswirksamen Einnahmen eine bedeutende Rolle.
Aber auch die im Unternehmen üblichen Zahlungsweisen für Material- und Wareneinkäufe bzw. mit Lieferanten ausgehandelten Zahlungsziele, sind für die Berechnung der Liquidität maßgeblich. Zwischen der Entstehung der Verbindlichkeit und dem Zeitpunkt der Ausgabe können Monate liegen.
Mindestens gleichbedeutend sind die Geldflüsse, die innerhalb des Finanzplans und Steuerplans in den einzelnen Planperioden stattfinden.
Um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens kurz-, mittel- und langfristig zu erhalten, müssen beim Planen die erforderlichen Bestandsinvestitionen und ggf. erfolgssichernde Erweiterungsinvestitionen berücksichtigt werden.
Nachdem sich die Kosten für größere Investitionen nicht im Jahr des Erwerbs auf das Ergebnis auswirken, sondern über Jahre in Form von Abschreibungen das Ergebnis schmälern, weichen die Ergebnisse in den einzelnen Perioden zwischen dem Rentabilitätsplan (Plan-GuV) und dem Liquiditätsplan erheblich voneinander ab.
In folgendem Beispiel erzielt das Unternehmen am Ende des Jahres einen Gewinn von über einer halben Million Euro. An liquiden Mitteln verfügt es allerdings nur über 72.198 Euro. Zu berücksichtigen sind 100.000 Euro, die das Unternehmen an Gesellschafter ausgeschüttet hat.
Um die liquiditätswirksamen Ausgaben und Einnahmen für Investitionen (Zuflüsse aus Krediten und Vorsteuern - Abflüsse durch Tilgungen und Zinsen),
Ertrags- und Umsatzsteuern sowie das retrograde Vermögen und der Schuldverhältnisse (Bestandsdaten aus der letzten Bilanz) periodengerecht in die
Planung der Liquidität einfließen zu lassen, brauchen Sie Zeit und ein Quäntchen Sachverstand.
Weniger Komplex ist die Abschätzung der Einnahmen aus Umsätzen und sonstigen Erträgen sowie der Ausgaben für die Material-/Warenkosten,
Personal- und Gemeinkosten.
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Bei der Erstellung des Liquiditätsplans wird häufig übersehen, Vorauszahlungen für die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer sowie Gewerbesteuer einzuplanen bzw. die Steuerfestsetzungen nach Abgabe der Jahreserklärungen zu berücksichtigen.
Speziell nicht eingeplante Steuerverpflichtungen, können die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens von heute auf morgen gefährden.
Wegen der hohen Investitionsaufwendungen des Unternehmens, auf die Vorsteuern in Höhe von über 220.000 Euro entfallen, errechnet sich im vorliegenden Beispiel über das Jahr gesehen, ein Rückzahlungsanspruch wegen zu viel gezahlter Umsatzsteuern von 47.673 Euro.
Sowohl die im Voraus zu zahlende Gewerbesteuer (140.000 Euro) als auch die vom Finanzamt geforderten vierteljährlichen Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer (174.375 Euro), übersteigen die anhand der Ergebnisse geplanten Steuerverbindlichkeiten.
Sollten am Ende das Jahres die geplanten Daten mit den realen Werten übereinstimmen, kann das Unternehmen im nächsten Jahr mit einer Steuerrückzahlung von 20.879 Euro rechnen.
Bei der Erstellung eines Unternehmensplans, ausgehend von der Umsatz- und Kostenplanung und sich die hieraus ergebenden Einnahmen und Ausgaben entsteht das Gerüst eines Liquiditätsplans.
Bei fehlenden Mitteln bzw. bei zu geringer Liquidität, die der Liquiditätsplan ausweist, muss nach Quellen gesucht werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens auf Dauer sicherstellt.
Neben der Eigenfinanzierung in Form einer Kapitalerhöhung bzw. einer Privateinlage oder einer Fremdfinanzierung durch Aufnahme eines mittel- bzw. langfristigen Kredits, besteht die Möglichkeit fehlende Mittel durch eine Innenfinanzierung zu decken.
So könnte ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf beispielsweise durch die Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten, dem Verkauf von Forderungen oder Anlagegütern überbrückt werden.
Im Finanzplan spiegeln sich die Maßnahmen, die das Unternehmen ergreift, um die Liquiditätslücken zu decken. Daneben sind im Finanzplan alle Aufwendungen verzeichnet, welche durch die Inanspruchnahme von Kapitaldiensten entstehen.
Auf den Punkt gebracht: Die Planung der Finanzen sowie der Liquidität steht im Fokus einer umfassenden Unternehmensplanung. Dieser Teil der Gesamtplanung garantiert für eine permanente Zahlungsfähigkeit und sichert auf diesem Weg die Existenz des Unternehmens.
Die Aufzählung der Gemeinkosten, wie Mieten, Energieaufwendungen, Fuhrparkkosten, Bürobedarf, Werbekosten usw. spielen innerhalb eines professionellen Liquiditätsplans eine untergeordnete Rolle.
Die Gemeinkosten fallen regelmäßig an, werden grundsätzlich im Monat des Entstehens fällig und können mit wenigen Ausnahmen fast 1:1 vom Gemeinkostenplan in den Liquiditätsplan übernommen werden.
Die Abschreibungen oder kalkulatorischen Kosten bilden eine Ausnahme, weil sie zu keinem Zeitpunkt eine Auswirkung auf die Liquidität haben.
Entsprechend den Gemeinkosten werden die Personalkosten mit wenigen Ausnahmen im Monat der Entstehung zu Ausgaben, so dass sie ohne größeren Aufwand in den Liquiditätsplan umgegliedert werden können.
Bei der Planung der Personalkosten dürfen Sie die Sozialversicherungsabgaben nicht vergessen. Zu berücksichtigen sind nur die Arbeitgeberanteile.
Die Arbeitnehmeranteile erscheinen genau wie die Lohnsteuern direkt in der Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter und belasten in keiner Weise den Kostenbereich des Unternehmens.
Eine professionelle Planungssoftware ermittelt ohne Ihr Zutun, die Sozialversicherungsabgaben. Sie erfassen lediglich die Bruttolöhne bzw. Bruttogehälter. Versäumen Sie bitte niemals, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld der Mitarbeiter einzuplanen.
Rufen Sie unter der Nummer: +49 08253 99 76 660 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, falls Sie weitere konkrete Fragen oder Anregungen zum Thema: Fachgerechte Liquiditätsplanung haben.
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